Erstattung Betreuungskosten Januar/Februar 2021
Die Betreuungskosten für Kinder, die in den Monaten Januar und Februar 2021 die Kita nicht besucht haben, werden zu 100% zurückerstattet.
Die Betreuungskosten für die Kinder, die ihren Betreuungsanspruch nur zur Hälfte (50% der vereinbarten Betreuungsstunden) ausgeschöpft haben, werden zu 50% zurückerstattet. Dies gilt ebenfalls für die Monate Januar und Februar 2021.
Grundlage dazu sind die Tagesdokumentationen der Betreuungszeiten/Betreuungsstunden durch die Bezugserzieher.
Das Kirchenverwaltungsamt nimmt die Rückerstattungen dazu automatisch vor.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin beim Kirchenverwaltungsamt in Frankfurt/Oder.
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