Erstattung Betreuungskosten Januar/Februar 2021

Erstattung Betreuungskosten Januar/Februar 2021

Die Betreuungskosten für Kinder, die in den Monaten Januar und Februar 2021 die Kita nicht besucht haben, werden zu 100% zurückerstattet.

 

Die Betreuungskosten für die Kinder, die ihren Betreuungsanspruch nur zur Hälfte (50% der vereinbarten Betreuungsstunden) ausgeschöpft haben, werden zu 50% zurückerstattet. Dies gilt ebenfalls für die Monate Januar und Februar 2021.

 

Grundlage dazu sind die Tagesdokumentationen der Betreuungszeiten/Betreuungsstunden durch die Bezugserzieher.

 

Das Kirchenverwaltungsamt nimmt die Rückerstattungen dazu automatisch vor.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin beim Kirchenverwaltungsamt in Frankfurt/Oder.

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Veröffentlichung

Mo, 01. Februar 2021

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